Abgeschickt von Karl-Ludwig am 08 Maerz, 2005 um 10:27:56:
Antwort auf: Re: CS2 und H-Zulassung ??? von Mark S. am 08 Maerz, 2005 um 08:39:10:
..., wenn der Fahrzeugprüfer die Änderung nicht merkt, heißt das noch gar nichts.
Bei nicht eingetragenen technischen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis, und das kann im Fall des Unfalles zu Bußgeldern und zu bösen Überraschungen bei der Versicherung führen.
Was die H-Zulassung betrifft: Bei meinem BS Bj 69 ist ein US-1800er eingebaut. Das wurde vom im TÜV-Gutachten als zeitgenössisch mögliche Umbaumaßnahme akzeptiert. Gute Begründungen und ein verständnisvoller Prüfer sind dabei wichtig. Dementsprechend müßte der 131er-2000er Motor auch noch als zeitgenössisch für den CS2 durchgehen. Die Umbauaktion würde ich aber in jedem Fall vorab mit dem TÜV besprechen (resp. DEKRA in den NBL). Du müßtest dazu auch Belege für die Motor- und Leistungsdaten des 131er-Motors haben.
Übrigens: wenn Du sowieso vorhast, den 131-Motor zu zerlegen und neu aufzubauen: was hindert Dich, dies auf Basis des originalen Motorblocks zu machen? Dann hast Du immerhin Gleichheit zwischen Motornummer am Block und auf dem Typschild im Motorraum, vielleicht würde das dem Prüfer die Zustimmung erleichtern.
KL